Das gute Aussehen ist ein weitverbreitetes Bedürfnis des Menschen. Es hilft das Selbstbewusstsein zu heben und die Sicherheit im beruflichen wie privaten Bereich zu stärken.
Dabei nimmt die Arbeit des Friseurs einen wichtigen Raum ein. Die Tätigkeiten eines Friseurs beinhalten das Schneiden, die Pflege, die farbliche Veränderung die Formung des Haares, vorbeugende (pflegende) und dekorative Kosmetik.
Friseurinnen und Friseure führen Dienstleistungen direkt an Kundinnen und Kunden aus.
Daher haben - neben handwerklichem Geschick – auch Beratungstätigkeit und Kommunikationsbereitschaft einen hohen Stellenwert.
Friseure und Friseurinnen sollen in der Lage sein, in Gesprächen die Wünsche der Kunden zu ermitteln, die für die Behandlung geeigneten Präparate und Kosmetika zusammenzustellen sowie unter Berücksichtigung der aktuellen Frisuren- und Kosmetikmode individuelle Frisuren- und Behandlungsvorschläge zu unterbreiten und durchzuführen.
Ein Ausbildungsvertrag als Friseurin/Friseur berechtigt Sie zum Schulbesuch.
Die Ausbildung dauert in der Regel 3 Jahre.
Die Ausbildungszeit kann unter bestimmten Bedingungen um bis zu ein Jahr verkürzt werden.
Die Bedingungen für eine Verkürzung erfragen Sie bitte bei der Handwerkskammer Aachen, bzw. der Friseur-Innung Düren-Jülich.
Gesellenprüfung = Berufsabschluss als Friseur/Friseurin
Berufsschulabschluss *1
Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) *2
Die Friseurausbildung findet im Dualen System (an zwei Lernorten) statt.
Die handwerkliche Praxis wird im Schwerpunkt im Betrieb erworben,
die entsprechenden theoretischen Kenntnisse werden hauptsächlich in der Berufsschule vermittelt. Hier werden Sie auch beim Erwerb überfachlicher Kompetenzen unterstützt, die Ihnen das Arbeiten und Lernen erleichtern.
Sollten Sie Hilfe bei der Nacharbeitung von Unterrichtsinhalten benötigen, können Sie durch die ausbildungsbegleitenden Hilfen (AbH) unterstützt werden.
Der Unterricht findet in Teilzeitform an 1-2- Wochentagen begleitend zur betrieblichen Ausbildung statt.
Im neuen Landeslehrplan sind 13 Lernfelder für den Berufsschulunterricht vorgegeben. Gleichzeitig sind die Lernfelder den einzelnen Ausbildungsjahren zugeordnet.
Im Einzelnen sind dies folgende Lernfelder:
Die Lernfelder werden – je nach Ausbildungsjahr – jeweils zu Bündelungsfächern zusammengefasst.
Die Leistungsbewertungen innerhalb der Lernfelder ergeben die (Zeugnis-)Note des Bündelungsfaches.
Im Berufsbezogenen Lernbereich gibt es folgende Bündelungs- bzw. Zeugnisfächer:
Ergänzt wird der Berufsbezogene Lernbereich durch die Unterrichtsfächer
Zu dem Berufsübergreifenden Lernbereich gehören die Unterrichtsfächer
Die Gesellenprüfung in diesem anerkannten Ausbildungsberuf wird auf Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin vom 21.05.2008 durchgeführt:
Die gestreckte Gesellenprüfung besteht aus zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2.
Teil 1 der gestreckten Gesellenprüfung soll Mitte des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt werden. Der Inhalt des praktischen Teils erstreckt sich auf die ersten drei Ausbildungshalbjahre. Im theoretischen Teil 1 der Gesellenprüfung werden die in den Lernfeldern 1 bis 7 zu vermittelnden Inhalte anhand von zentral gestellten Aufgaben überprüft.
Die Ergebnisse von Teil 1 fließen mit 25 % in die Gesamtprüfungsnote der Gesellenprüfung ein.
Teil 2 der gestreckten Gesellenprüfung findet zum Abschluss der Berufsausbildung statt und gliedert sich ebenfalls in einen schriftlichen (mit zentral gestellten Aufgaben) und einen praktischen Teil.
Der schriftliche Teil gliedert sich in die Bereiche Friseurtechniken, Betriebs-organisation und Kundenmanagement sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Schriftliche Prüfungsteile können durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.
Die Prüfungsergebnisse aus Teil 2 (schriftlich und praktisch) gehen mit 75 % in das Gesamtergebnis ein.
Die Termine für die schriftlichen Prüfungsteile werden landeseinheitlich für NRW vom Friseur und Kosmetik Verband NRW, für die praktischen Prüfungen vom Prüfungsausschuss der Friseur-Innung Düren-Jülich festgelegt.
Nicht bestandene Prüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden. Der 1. Teil der Gesellenprüfung ist nicht eigenständig wiederholbar.
Für viele Friseurinnen und Friseure ist die Meisterprüfung und die Selbstständigkeit in einem eigenen Betrieb das Ziel. Andere arbeiten als angestellte Meister/innen z.B. als
Betriebsleiter/innen in einem Filialbetrieb.
Es gibt außerdem viele Tätigkeiten in den Arbeitsbereichen Beauty/Wellness, Film-/ Fernseh-/ Fotostudio oder in der Kosmetik-Industrie die auf einer soliden Friseurausbildung aufbauen können.
Beispiele sind: Visagist/in, Maskenbildner/in, Kosmetiker/in oder Fachberater/in für Kosmetikprodukte.
Engagierte, kreative Friseurinnen und Friseure können an Wettbewerben, bis hin zu Weltmeisterschaften, teilnehmen.
Frau Tanja Webeler
Abteilungsleiterin
Email: Tanja.Webeler@176485.nrw.schule
Herr Stephan Bos
Bildungsgangleiter
Email: Stephan.Bos@176485.nrw.schule