Sofern Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus relevante Vorerkrankungen (siehe unten) haben, entscheiden die Eltern - bitte nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt - ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Unterrichtsbesuch entstehen könnte. In diesem Fall unterrichten Sie bitte mit dem hier verfügbaren Formular die Schulleitung. Die Angabe der Vorerkrankung ist dabei nicht nötig. Für volljährige Schüler*innen gilt das entsprechend.
In diesem Fall werden den Schüler*innen Angebote für das Lernen auf Distanz gemacht. Für die Teilnahme an den Prüfungen werden die Schutzmaßnahmen gewährleistet (z.B. Prüfung im eigenen Raum, gesicherter Zugang), oder es wird ein Nachholtermin zu geeigneten Bedingungen angeboten.
Therapiebedürftige Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.B. coronare Herzerkrankung, Bluthochdruck)
Erkrankungen der Lunge (z.B. COPD, Asthma bronchiale)
Chronische Lebererkrankungen
Nierenerkrankungen
Onkologische Erkrankungen
Diabetis mellitus
Geschwächtes Immunsystem (z.B. auf Grund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, wie z.B. Cortison)