Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) der Berufsfachschule Kinderpflege

PiA-Kinderpflege: Eine neue Ausbildungsform am Nelly-Pütz-Berufskolleg

Seit dem Schuljahr 2022 bieten wir am Nelly-Pütz-Berufskolleg die praxisintegrierte Ausbildung zur staatlich geprüften Kinderpflegerin/ zum staatlich geprüften Kinderpfleger (PiA-Kinderpflege) an.

Diese findet sowohl in einer Kindertagesstätte als auch in der Schule statt. Damit ist eine enge Verbindung von Theorie (Schule) und Praxis (Kindertagesstätte) möglich.

 

Berufsbild und Ausbildungsziel als Kinderpfleger*in

Als Kinderpflegerin oder Kinderpfleger unterstützen Sie Kinder in verschiedenen Altersstufen.

Sie arbeiten als pädagogisch-pflegerische(r) Mitarbeiter:in unter Anleitung in Kindergärten, Kindertagesstätten und anderen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.

In Familien und Kindertagespflegeeinrichtungen unterstützen Sie Eltern und Tagesmütter bei der Erziehung, Betreuung und Versorgung der Kinder und handeln – soweit notwendig – eigenverantwortlich.

Diese Arbeit erfordert Kontaktfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit, Einfühlungsvermögen und Freude am Spiel.

Der Beruf verlangt Interesse an Musik, Tanz, Gestalten und Werken mit Kindern aber auch fundierte Kenntnisse und Erfahrungen in der Betreuung und Versorgung von Kindern.

 

Dauer und Organisation der praxisintegrierten Ausbildung

Die praxisintegrierte Ausbildung dauert 2 Jahre.

 

1. Ausbildungsjahr: 2 Tage Praxis (Kindertagesstätte)/ 3 Tage Unterricht (Schule)

2. Ausbildungsjahr: 3 Tage Praxis (Kindertagesstätte)/ 2 Tage Unterricht (Schule)

 

Für die praktische Ausbildung in der Kindertagesstätte können Sie sich bei allen anerkannten Trägern der Kinder- und Jugendhilfe bewerben.

 

Die Ausbildung in der Kindertagesstätte wird sowohl in dem Bereich U3 (Alterspanne 0 – 3 Jahre) als auch in dem Bereich Ü3 (Alterspanne 3 – 6 Jahre) absolviert. 

 

In den Schulferien und an schulfreien Tagen arbeiten die Auszubildenden in der Kindertagesstätte und können in dieser Zeit ihren vertraglich geregelten Urlaubsanspruch geltend machen.

 

Berufsabschluss

Das 2. Ausbildungsjahr schließt mit der Abschlussprüfung (zwei schriftliche Arbeiten) ab.

Die Abschlussprüfung vermittelt den Berufsabschluss als „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin“/ „Staatlich geprüfter Kinderpfleger“. Mit Bestehen der Abschlussprüfung wird der Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) ermöglicht. Diese Ausbildung eröffnet den Übergang - sofern der Mittlere Abschluss erlangt wird – in die Ausbildung zur / zum staatlich anerkannten Erzieherin / Erzieher und Heilerziehungspflegerin / Heilerziehungspfleger, in die Fachoberschule für Gesundheit und Soziales sowie in andere pflegerische Berufe.

 

Unterrichtsfächer

1. Berufsbezogener Lernbereich

 

• Sozialpädagogik 

• Gesundheitsförderung und Pflege

• Arbeitsorganisation und Recht

• Mathematik

 

2. Berufsübergreifender Lernbereich

 

• Englisch • Deutsch / Kommunikation

• Religionslehre

• Sport/Gesundheitsförderung

• Politik/Gesellschaftslehre

 


Aufnahmevoraussetzungen

  • Ausbildungsvertrag in einer anerkannten sozialpädagogischen Einrichtung oder zunächst, die vom Träger unterschriebene Ausbildungsabsichtserklärung (zum Download auf dieser Seite).
  • Der Vertrag beginnt in der Regel am 1. August des Jahres, unabhängig vom Zeitpunkt des ersten Schultages.
  • Erfüllung der Vollzeitschulpflicht und mindestens Hauptschulabschluss nach Klasse 9
  • Nachweis über ein bereits abgeleistetes Praktikum von mindestens 14-tägiger Dauer in einer Kindertagesstätte 
  • oder Nachweis über eine berufliche Tätigkeit in einer Kindertagesstätte
  • Die Einrichtungen erwarten durchweg, dass ihre Mitarbeiter*innen durch die Standardimpfungen (Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission) geschützt sind.
  • Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses, (zu beantragen nach der Aufnahmebestätigung, ein entsprechender Antrag wird mitgeschickt, die Kosten sind selbst zu tragen!)

Träger

Sie können sich grundsätzlich bei allen Trägern von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bewerben.

 

Zur Zeit arbeiten wir mit folgenden Trägern zusammen:

  • AWO Kreis Düren e.V.
  • Kreismäuse AöR
  • Profinos gem. GmbH
  • Genossenschaft der Cellistinnen zur Hl. Gertrud
  • Stadt Düren
Ausbildungsabsichtserklärung
Hier können Sie den Vordruck als PDF-Datei herunterladen.
Ausbildungsabsichterklärung_NPBK_PiA_Kin
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Kooperationsvereinbarung für Einrichtungen
Hier können Sie den Vordruck als PDF-Datei herunterladen.
Kooperationsvereinbarung_NPBK_PiA_Kinder
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Anmeldung

Zur Anmeldung sind vorzulegen:

  • Anmeldevordruck
  • Lebenslauf
  • Lichtbild
  • beglaubigte Fotokopie des Halbjahreszeugnisses oder des Zeugnisses über den Hauptschulabschluss
  • schriftlicher Nachweis über ein mindestens 14-tägiges abgeleistetes Praktikum in einer Kindertagesstätte (kann nachgereicht werden, wenn das Praktikum noch in den Osterferien absolviert wird) oder eine berufliche Tätigkeit in einer Kindertagesstätte

Kosten

  • Eigenanteil für Lernmittel nach dem Lernmittelgesetz
  • Lehrbücher ca. 80 €
  • voraussichtlich Kursus „Erste Hilfe am Kind“ 40 €
  • Materialgeld 10 €
  • Unterrichtsgänge
  • Kochgeld für die Selbstversorgung bei der Nahrungsmittelzubereitung (einmal wöchentlich)

Weitere Auskünfte

erhalten Sie im Schulbüro bei

Frau Leisten    02421/9541-0

Frau Paschke   02421/9541-0

 

Öffnungszeiten des Sekretariats

montags bis donnerstags

von 07.15 Uhr bis 10.50 Uhr

von 11.05 Uhr bis 12.00 Uhr

von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr

 

freitags

von 07.15 Uhr bis 10.50 Uhr

von 11.05 Uhr bis 12.00 Uhr

 


Ansprechpartnerinnen

Frau Lenz 

Bildungsgangleitung

E-Mail: Martina.Lenz@176485.nrw.schule

 

Frau Monjean 

Abteilungsleitung 

E-Mail: Heike.Monjean@176485.nrw.schule

 

 

Nelly-Pütz-Berufskolleg

des Kreises Düren
Zülpicher Straße 50
52349 Düren

Tel. 02421.9541.0

sekretariat@nelly-puetz-bk.nrw.schule

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